BEG-Förderung 2026: Die drei Förderbausteine im Detail
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2026 die attraktivsten Zuschüsse für den Heizungstausch. Das Fördersystem besteht aus drei kombinierbaren Bausteinen: Die Grundförderung von 30 Prozent erhalten alle Eigentümer, die ihre Heizung gegen ein klimafreundliches System tauschen — unabhängig von Einkommen oder Alter der alten Heizung. Förderfähig sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent belohnt den freiwilligen frühen Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung. Voraussetzung: Die alte Heizung muss noch betriebsfähig sein und mindestens 20 Jahre alt sein (bei Gasheizungen) oder ein Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherofen sein. Der Einkommensbonus von 30 Prozent steht Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro zu. Die maximale Gesamtförderung ist auf 70 Prozent gedeckelt.
Förderfähige Kosten und Höchstgrenzen
Die förderfähigen Kosten sind bei der BEG-Heizungsförderung gedeckelt: Für die erste Wohneinheit im Gebäude gilt eine Obergrenze von 30.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit 15.000 Euro (bei Zwei- bis Sechsfamilienhäusern) bzw. 8.000 Euro (ab sieben Wohneinheiten). Bei einer Wärmepumpe mit Gesamtkosten von 25.000 Euro und einer Förderquote von 70 Prozent ergibt sich ein Zuschuss von 17.500 Euro — die Eigenleistung beträgt dann nur noch 7.500 Euro. Zu den förderfähigen Kosten zählen: das Heizgerät selbst, die Installation einschließlich Deinstallation der Altanlage, notwendige Umfeldmaßnahmen wie der Austausch von Heizkörpern für den Niedertemperaturbetrieb, die Anpassung des Schornsteins sowie Planungs- und Beratungskosten. Nicht förderfähig sind reine Wartungsarbeiten, die Erneuerung von Gasanschlüssen oder Eigenleistungen. Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gilt zusätzlich für Biomasseheizungen mit niedrigen Feinstaubemissionen.
Antragstellung Schritt für Schritt: So sichern Sie sich die Förderung
Die Antragstellung für die BEG-Heizungsförderung erfolgt über das Online-Portal der KfW (Zuschussportal) und muss zwingend vor der Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Schritt 1: Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten (dena-Energieberaterliste) oder dem ausführenden Fachbetrieb beraten, welche Heizung für Ihr Gebäude optimal ist. Schritt 2: Holen Sie ein verbindliches Angebot des Fachbetriebs ein — dieses darf den Passus enthalten, dass der Auftrag unter dem Vorbehalt der Förderzusage erteilt wird. Schritt 3: Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal und laden Sie das Angebot sowie die technische Projektbeschreibung (TPA) hoch. Schritt 4: Warten Sie auf die Förderzusage (Bearbeitungszeit ca. 4 bis 8 Wochen). Schritt 5: Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie den Auftrag erteilen und mit den Arbeiten beginnen. Schritt 6: Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie die Rechnung und den Verwendungsnachweis hoch. Der Zuschuss wird innerhalb von 4 bis 6 Wochen überwiesen.
GMG 2026: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das Anfang 2026 in Kraft getreten ist, ergänzt das bestehende GEG um verbindliche Sanierungspflichten für die energetisch schlechtesten Gebäude. Gebäude der Effizienzklassen G und H müssen innerhalb festgelegter Fristen mindestens auf Effizienzklasse E saniert werden — bei Wohngebäuden bis 2033, bei Nichtwohngebäuden bis 2030. Die Heizungsförderung wurde im Zuge des GMG angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 schrittweise reduziert (auf 17 Prozent ab 2027, 14 Prozent ab 2028), wodurch ein frühzeitiger Heizungstausch besonders lohnend ist. Gleichzeitig wurde der Kreis der antragsberechtigten Personen erweitert: Auch Mieter können nun Förderung beantragen, wenn der Vermieter den Heizungstausch genehmigt und die Kosten nicht vollständig auf die Miete umlegt. Für Eigentümergemeinschaften (WEG) gelten vereinfachte Antragsverfahren mit einem Sammelantrag pro Gebäude.
Regionale Förderprogramme und Kombinationsmöglichkeiten
Neben der BEG-Bundesförderung bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Förderprogramme für den Heizungstausch. Nordrhein-Westfalen unterstützt über progres.nrw die Installation von Wärmepumpen mit zusätzlich 1.500 Euro Landesbonus. Bayern gewährt über das 10.000-Häuser-Programm einen Technikbonus für PV-Wärmepumpen-Kombinationen. Baden-Württemberg fördert über das L-Bank-Programm den Heizungstausch mit zinsgünstigen Darlehen. Berlin bietet über die IBB Zuschüsse für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Die Kombination von Bundes- und Landesförderung ist grundsätzlich möglich, jedoch darf die Gesamtfördersumme 90 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Zusätzlich lässt sich der steuerliche Handwerkerbonus (§35a EStG) für die nicht geförderten Restkosten nutzen — allerdings nur für den Arbeitsanteil. Prüfen Sie immer auch kommunale Förderprogramme: Einige Stadtwerke gewähren Wärmepumpen-Zuschüsse, wenn der Strom über einen lokalen Wärmepumpentarif bezogen wird.
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