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Redaktion Baulio

Energieberater & Handwerksexperten

Energetische Sanierung Förderung 2026: Der komplette Guide

Energetische Sanierung Förderung 2026: BEG EM, BEG WG, iSFP-Bonus, Steuerermäßigung §35c EStG. Welche Maßnahme für wen und wie Sie den Antrag stellen.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung für gezielte Sanierung

Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) ist das passende Programm für Eigentümer, die einzelne energetische Verbesserungen an ihrem Gebäude vornehmen möchten — ohne gleich eine Komplettsanierung durchzuführen. Förderfähig sind fünf Maßnahmenbereiche: Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster- und Türentausch), Anlagentechnik (Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Smart-Home-Systeme zur Heizungssteuerung), Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen), Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) und Fachplanung/Baubegleitung. Die Fördersätze bei BEG EM betragen 15 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, 30 bis 70 Prozent für den Heizungstausch und 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen gedeckelt (60.000 Euro mit individuellem Sanierungsfahrplan). Anträge werden beim BAFA gestellt.

BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung für Komplettsanierung

Wer eine umfassende energetische Sanierung zum Effizienzhaus plant, nutzt die BEG-Wohngebäudeförderung (BEG WG) über die KfW. Hier winken besonders hohe Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Die Förderung richtet sich nach dem angestrebten Effizienzhausniveau: Für ein Effizienzhaus 85 gibt es 5 Prozent Tilgungszuschuss, für ein Effizienzhaus 70 gibt es 10 Prozent, für ein Effizienzhaus 55 sind es 15 Prozent und für ein Effizienzhaus 40 sogar 20 Prozent. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit (150.000 Euro für die Erneuerbare-Energien-Klasse EE). Bei einem Effizienzhaus 40 EE ergibt sich ein Tilgungszuschuss von maximal 37.500 Euro — eine erhebliche finanzielle Entlastung. Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zusätzlich gibt es einen Worst-Performing-Building-Bonus von 10 Prozent für Gebäude der Effizienzklassen G und H — passend zur GMG-Sanierungspflicht.

iSFP-Bonus: 5 % extra mit individuellem Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes erfasst und einen schrittweisen Sanierungsplan erstellt. Wer Maßnahmen auf Basis eines iSFP umsetzt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-EM-Förderung — der Fördersatz für Gebäudehüllenmaßnahmen steigt damit von 15 auf 20 Prozent. Zudem verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Erstellung des iSFP selbst wird mit 80 Prozent der Kosten gefördert (maximal 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser, 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser). Ein iSFP kostet je nach Gebäudegröße 1.000 bis 2.500 Euro — nach Abzug der Förderung bleiben 200 bis 500 Euro Eigenanteil. Der Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss von einem qualifizierten Energieberater (dena-Liste) erstellt werden. Der iSFP lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre Sanierung über mehrere Jahre strecken möchten.

Steuerermäßigung §35c EStG: Die Alternative zur Zuschussförderung

Wer keine BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch nimmt, kann energetische Sanierungsmaßnahmen alternativ steuerlich absetzen — nach §35c des Einkommensteuergesetzes. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr sowie 6 Prozent im dritten Jahr. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt über den gesamten Förderzeitraum — das entspricht Investitionskosten von 200.000 Euro. Voraussetzungen sind: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln, und die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster muss der Steuererklärung beigelegt werden. Wichtig: §35c und die BEG-Zuschussförderung schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Es kann sich lohnen, bei kleineren Maßnahmen auf den Steuerabzug zu setzen, da kein vorheriger Antrag nötig ist.

Welche Sanierungsmaßnahme lohnt sich für Ihr Gebäude?

Die Wahl der richtigen Sanierungsmaßnahme hängt vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes, Ihrem Budget und Ihren Prioritäten ab. Für Gebäude mit schlechter Dämmung bringt die Dachdämmung den größten Effekt: Bis zu 30 Prozent der Heizenergie gehen über ein ungedämmtes Dach verloren. Kosten: 150 bis 250 Euro pro m² Dachfläche, Förderung 15 bis 20 Prozent. Bei Gebäuden mit einfachverglasten oder alten Fenstern lohnt sich der Fenstertausch besonders: Moderne dreifachverglaste Fenster reduzieren den Wärmeverlust um bis zu 75 Prozent. Kosten: 500 bis 1.000 Euro pro Fenster inkl. Einbau. Die Fassadendämmung ist die kostenintensivste Maßnahme (150 bis 300 Euro pro m²), spart aber auch am meisten Energie. Der Heizungstausch hat die höchste Förderquote (bis 70 Prozent) und sollte idealerweise nach der Gebäudehüllensanierung erfolgen, da eine gut gedämmte Hülle eine kleinere und günstigere Heizung ermöglicht. Ein iSFP hilft, die optimale Reihenfolge für Ihr Gebäude zu bestimmen.

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