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Redaktion Baulio

Energieberater & Handwerksexperten

Solaranlage Förderung 2026: Alle Zuschüsse & Programme

Solaranlage Förderung 2026: 0 % MwSt., Einspeisevergütung, KfW-Kredite, regionale Programme (NRW, Bayern, Berlin) und steuerliche Absetzbarkeit.

Nullsteuersatz seit 2023: So sparen Sie die Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Solaranlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Diese Regelung — im Jahressteuergesetz 2022 beschlossen — spart Käufern bei einer 10-kWp-Anlage rund 2.000 bis 2.500 Euro. Der Nullsteuersatz gilt für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher (wenn zusammen mit der PV-Anlage installiert), Montagesysteme und die zugehörigen Installationsleistungen. Auch die Nachrüstung eines Speichers an eine bestehende PV-Anlage ist seit 2023 steuerfrei. Die Regelung vereinfacht zudem die Bürokratie: Betreiber kleiner PV-Anlagen müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben und können auf die Kleinunternehmerregelung setzen. Diese steuerliche Vereinfachung gilt voraussichtlich bis mindestens 2028. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird — gewerblich genutzte Gebäude sind ausgenommen.

Einspeisevergütung nach EEG: Aktuelle Sätze und Modelle

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von PV-Anlagen eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die aktuellen Sätze 2026 betragen bei Überschusseinspeisung 8,03 Cent pro kWh für den Anlagenteil bis 10 kWp und 6,95 Cent pro kWh für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Bei Volleinspeisung, also wenn der gesamte erzeugte Strom ins Netz fließt, gelten höhere Sätze: 12,73 Cent pro kWh bis 10 kWp und 10,67 Cent pro kWh für 10 bis 40 kWp. Seit dem EEG 2023 dürfen Betreiber jährlich zwischen Überschuss- und Volleinspeisung wechseln — das schafft Flexibilität. Für die meisten Privathaushalte ist die Überschusseinspeisung wirtschaftlicher, da der Eigenverbrauch (gesparte Stromkosten von ca. 38 ct/kWh) die Einspeisevergütung um ein Vielfaches übersteigt. Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um ein Prozent — frühes Handeln lohnt sich also.

KfW-Kredite: Günstige Finanzierung für PV-Anlagen

Die KfW-Bankengruppe bietet mit dem Programm 270 (Erneuerbare Energien — Standard) zinsgünstige Kredite für die Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Die Konditionen 2026: Effektiver Jahreszins ab 4,25 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren und bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150 Millionen Euro pro Vorhaben — für Privathaushalte also kein limitierender Faktor. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die den KfW-Kredit als Durchleitkredit vermittelt. Vorteil: Die KfW-Finanzierung lässt sich mit dem Nullsteuersatz und der Einspeisevergütung kombinieren. Für Bestandsgebäude, bei denen die PV-Anlage Teil einer energetischen Gesamtsanierung ist, kann alternativ der KfW-Kredit 261 (Wohngebäude — Effizienzhaus) genutzt werden — hier sind sogar Tilgungszuschüsse möglich. Die monatliche Rate einer 10-kWp-Anlage (12.000 Euro, 15 Jahre Laufzeit) liegt bei etwa 95 Euro — weniger als die monatliche Stromersparnis.

Regionale Förderprogramme: NRW, Bayern, Berlin und mehr

Ergänzend zur Bundesförderung bieten zahlreiche Bundesländer eigene Programme für PV-Anlagen und Speicher an. Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw Batteriespeicher mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (maximal 75.000 Euro) — bei einem 10-kWh-Speicher sind das 1.500 Euro Zuschuss. Voraussetzung ist die gleichzeitige Installation einer neuen PV-Anlage mit mindestens 1 kWp pro 1 kWh Speicher. Berlin unterstützt über das SolarPLUS-Programm die Installation von Speichern (bis 15.000 Euro), Fassaden-PV und die Gutachterkosten für Dachstatik. Das bayerische 10.000-Häuser-Programm fördert die Kombination von PV-Anlage und Speicher mit einem Technikbonus. Schleswig-Holstein bietet einen Klimaschutz-Zuschuss für PV auf Gründächern. Wichtig: Die Kombinierbarkeit mit der Bundesförderung ist bei jedem Programm einzeln zu prüfen. Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig — eine aktuelle Übersicht finden Sie beim BAFA oder über die Förderdatenbank des BMWK.

Steuerliche Vorteile: Einkommensteuer und Handwerkerbonus

PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit — die Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen nicht mehr versteuert werden, und eine Gewinnermittlung entfällt. Diese Vereinfachung gilt rückwirkend ab 2022 und spart Betreibern den jährlichen bürokratischen Aufwand der Anlage EÜR in der Steuererklärung. Für Mehrfamilienhäuser gilt die Befreiung für bis zu 15 kWp pro Wohneinheit (maximal 100 kWp je Steuerpflichtiger). Zusätzlich können Eigenheimbesitzer den Handwerkerbonus nach §35a EStG nutzen: 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Material) sind direkt von der Einkommensteuer absetzbar — maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dies gilt allerdings nur für den nicht geförderten Teil der Kosten; eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Bei einer Finanzierung über einen KfW-Kredit können die Zinsen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden — sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.

Staatliche Förderung

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